Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Es geht um die Benachteiligung durch das Landesbeamtenrecht Rheinland-Pfalz als Folge der Pflege von nahen Angehörigen. Die aufgrund von Rentenbeitragszahlungen der Pflegekassen zugunsten der beamteten Pflegepersonen von der Deutschen Rentenversicherung Bund gezahlten Altersrenten werden durch § 75 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Rheinland-Pfalz von den Versorgungsbezügen abgezogen - selbst wenn die Beträge gering sind. Für den Erhalt von Rentenbeitragszahlungen seitens der Pflegekassen ist eine Teilzeitarbeit erforderlich. Insoweit wird diejenige Pflegeperson doppelt finanziell benachteiligt.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Es sollte eine Anerkennung der Pflegeleistungen bei nahen Angehörigen erfolgen, keine Missachtung.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Petition richtet sich gegen den rheinland-pfälzischen Gesetzgeber des Landesbeamtenversorgungsrechts.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Es ist eine Änderung von § 75 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Rheinland-Pfalz erforderlich.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Wenn sich jemand für die aufopferungsvolle Pflege eines nahen Angehörigen entscheidet, seine kompletten Lebensumstände darauf ausrichtet, damit eine äußerst wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe übernimmt und der zu pflegenden Person einen Heimaufenthalt erspart, sollte dies für die Pflegeperson nicht noch zum Nachteil gereichen. Die aufgrund der Rentenbeitragszahlungen zu erwartenden Altersrentenzahlungen sind der Rede nicht wert! Und diese werden dann auch noch einkommenversteuert.