Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Jasmin Wernersbach
  • Wohnort 67659 Kaiserslautern
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 27.05.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 0

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Tanzverbot nach § 8 Feiertagsgesetz in Rheinland-Pfalz.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Sehr geehrte Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags, ich fordere mit dieser Petition eine te

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag von Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

§ 8 Feiertagsgesetz von Rheinland-Pfalz

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in § 8 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Der Schutz dieser Feiertage begründet sich auf Art. 140 GG bzw. zum Zeitpunkt (Jahr 1919) des Deutschen Reichs auf § 139 WRV, welcher die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt. Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen.