Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Jeanette Breitbach
  • Wohnort 56575 Weißenthurm
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 29.07.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 10
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich beschwere mich über das strikte Verbot des Betriebs von SB-Autowaschboxen an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz. Dieses Verbot ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Wer unter der Woche durch Beruf oder Ausbildung voll eingespannt ist, hat oft nur am Sonntag die nötige Zeit für die Autopflege. Es ist unverständlich, warum moderne Waschboxen, die lärmgeschützt sind und über geschlossene, umweltschonende Entwässerungssysteme (Ölabscheider) verfügen, sonntags komplett abgeschaltet bleiben müssen. Das zwingt Bürger entweder zur illegalen Wäsche auf Privatgrundstücken oder führt zu einem unnötigen „Waschtourismus“ in benachbarte Bundesländer wie Hessen, wo das Waschen sonntags ab 13 Uhr völlig legal und problemlos möglich ist.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Freigabe von SB-Autowaschboxen an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz
(z. B. ab 13 Uhr).

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich gegen die gesetzliche Regelung des Landes Rheinland-Pfalz (Landesregierung / Landtag) bezüglich des pauschalen Betriebsverbots von SB-Waschboxen am Sonntag.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, das Landesgesetz über die Sonn- und Feiertage (Landesfeiertagsgesetz - LFtG) in Rheinland-Pfalz muss dahingehend geändert bzw. ergänzt werden, dass SB-Autowaschboxen vom sonntäglichen Betriebsverbot ausgenommen werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das Verbot geht an der Lebensrealität berufstätiger Menschen vorbei. Zudem ist es ökologisch unsinnig: Es provoziert unnötige Autofahrten ins nahegelegene Hessen, wo die Sonntagswäsche erlaubt ist, und schadet damit der Umwelt mehr, als es die Sonntagsruhe schützt. Moderne Technik sorgt in Waschboxen für Lärm- und Umweltschutz, weshalb ein Verbot sachlich nicht mehr zu begründen ist.