Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Landeskrankenhausplanung für die Stadtklinik Frankenthal: Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen zwar Leistungsgruppen zugewiesen werden, zugleich wird perspektivisch eine Weiterentwicklung zur Regioklinik empfohlen. Die konkreten Folgen für den stationären Versorgungsauftrag, die Notfallversorgung und wichtige medizinische Strukturen sind noch offen. Befürchtet wird eine schrittweise Einschränkung derAkutversorgung trotz der regionalen Versorgungsfunktion der Stadtklinik und erheblicher öffentlicher Investitionen in den Standort.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Die Stadtklinik Frankenthal als Akutkrankenhaus mit Notfallversorgung dauerhaft sichern.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Gegen das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz als zuständige Krankenhausplanungsbehörde. Es entscheidet im Rahmen der Krankenhausplanung über die künftigen Leistungsgruppen und den Versorgungsauftrag der Stadtklinik Frankenthal.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Nein. Es wird keine Änderung eines Gesetzes oder einer Vorschrift beantragt. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anwendung der bestehenden Krankenhausplanung und eine transparente Entscheidung über die Zuweisung der für Frankenthal notwendigen Leistungsgruppen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Stadtklinik ist für Frankenthal und das Umland ein zentraler, wohnortnaher Versorgungsstandort. Eine Einschränkung stationärer Akutleistungen oder der Notfallstrukturen würde längere Wege, zusätzliche Belastungen für Rettungsdienste und Nachbarkliniken sowie Versorgungsrisiken verursachen. Vor einer Umstrukturierung müssen regionaler Bedarf, vorhandene Kapazitäten, Beschäftigte und öffentliche Investitionen nachvollziehbar berücksichtigt werden.