Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Patricia Marnet
  • Wohnort 67061 Ludwigshafen
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 28.09.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 590
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich beanstande, dass Rheinland-Pfalz bislang keine unabhängige Landestierschutzbeauftragte beziehungsweise keinen unabhängigen Landestierschutzbeauftragten eingerichtet hat. Dadurch fehlt Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale, fachlich unabhängige Anlaufstelle für tierschutzrelevante Hinweise, unklare Zuständigkeiten und übergeordnete Fragestellungen. Andere Bundesländer verfügen bereits über solche Stellen. In meinem eigenen Fall musste ich mich unmittelbar an die Bundestierschutzbeauftragte wenden, weil es in Rheinland-Pfalz keine entsprechende unabhängige Ansprechperson gibt. Der bestehende Tierschutzbeirat und die Veterinärbehörden erfüllen andere Aufgaben und schließen diese Lücke nicht.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Landestierschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesregierung und das für den Tierschutz zuständige Ministerium.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nicht zwingend. Erforderlich ist eine landesrechtliche oder organisatorische Regelung zur Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Landestierschutzbeauftragten einschließlich Aufgaben, Unabhängigkeit, Beteiligungsrechten und angemessener Ausstattung. Ob dafür ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Organisationsakt erforderlich ist, soll geprüft werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Andere Bundesländer verfügen bereits über unabhängige Landestierschutzbeauftragte. In Rheinland-Pfalz fehlt eine vergleichbare, dauerhaft erreichbare Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Mein eigener Fall hat diese Lücke gezeigt: Mangels einer zuständigen unabhängigen Stelle auf Landesebene musste ich mich unmittelbar an die Bundestierschutzbeauftragte wenden. Der Tierschutzbeirat und die Veterinärbehörden haben andere Aufgaben und ersetzen diese Funktion nicht.