Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Frank Herrmann
  • Wohnort 55129 Mainz
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 02.10.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 3
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich bitte das Land Rheinland‑Pfalz, das Landesnichtraucherschutzgesetz dahingehend zu erweitern, dass Rauchen und Cannabiskonsum an folgenden Orten verboten wird:

Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Bushäuschen und überdachte Wartebereiche

Engstellen und überdachte öffentliche Räume, in denen Menschen nicht ausweichen können

Volksfeste, Märkte und temporäre Veranstaltungsflächen

Diese Orte werden täglich von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und gesundheitlich empfindlichen Personen genutzt. Der Konsum von Tabak und Cannabis führt dort regelmäßig zu Belästigungen, Gesundheitsrisiken und einer erheblichen Geruchs‑ und Rauchbelastung.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Landesweites Rauch- und Cannabisverbot an Haltestellen und Überdachungen zum Schutz der Bürger.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Land Rheinland‑Pfalz bzw. die Landesregierung als Gesetzgeber.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja. Das Landesnichtraucherschutzgesetz Rheinland‑Pfalz muss ergänzt werden. Es soll ein ausdrückliches Rauch‑ und Cannabiskonsumverbot an Haltestellen, Bushäuschen, überdachten Wartebereichen sowie stark frequentierten öffentlichen Flächen enthalten. Ziel ist ein einheitlicher Gesundheitsschutz nach dem Vorbild des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die geltenden Regelungen schützen Haltestellen und überdachte Wartebereiche nicht ausreichend vor Tabak‑ und Cannabisrauch. Dort können Personen dem Rauch nicht ausweichen. Eine Ergänzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist erforderlich, um den Gesundheitsschutz in öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Bereichen sicherzustellen.