Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Ich bitte den Landtag Rheinland-Pfalz, den Schutz queerer Menschen sowie die Förderung und Sicherstellung queerer Beratungs-, Begegnungs- und Präventionsstrukturen als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern.
Derzeit sind entsprechende Angebote überwiegend freiwillige Leistungen der Kommunen. Ob queere Menschen Zugang zu Beratung, Schutz- und Begegnungsangeboten erhalten, hängt daher häufig von der Haushaltslage oder politischen Mehrheiten vor Ort ab. Dies führt zu erheblichen Unterschieden innerhalb des Landes und gefährdet die langfristige Sicherung bestehender Strukturen.
Ich rege an, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Kommunen verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote für queere Menschen sicherzustellen. Die konkrete Umsetzung soll flexibel erfolgen und sich an Größe und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune orientieren sowie Kooperationen zwischen Kommunen und freien Trägern ausdrücklich ermöglichen. Die Finanzierung soll dem Konnexitätsprinzip entsprechen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Gesetzliche Verankerung des Schutzes queerer Menschen als kommunale Pflichtaufgabe.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Petition richtet sich an den Landtag Rheinland-Pfalz als Landesgesetzgeber. Dieser soll die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit der Schutz queerer Menschen und die Sicherstellung entsprechender Strukturen künftig als kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet werden.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja. Erforderlich ist insbesondere eine Ergänzung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (§ 2 GemO) oder einer anderen geeigneten landesrechtlichen Vorschrift, durch die der Schutz queerer Menschen sowie die Sicherstellung entsprechender Beratungs-, Begegnungs- und Präventionsstrukturen als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Queere Menschen haben Anspruch auf Schutz, Teilhabe und verlässliche Unterstützungsstrukturen – unabhängig von ihrem Wohnort. Derzeit sind entsprechende Angebote oft freiwillig und damit von Haushaltslagen oder politischen Mehrheiten abhängig. Eine kommunale Pflichtaufgabe schafft landesweit verlässliche Mindeststandards, stärkt Prävention und sichert bestehende Strukturen dauerhaft.