Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Justin Drescher
  • Wohnort 55278 Undenheim
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 19.10.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 3
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich bitte um eine Weiterentwicklung der baurechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. Öffentlich zugängliche Gebäude und Geschäftsräume, die aufgrund ihrer Nutzung grundsätzlich ebenerdig und barrierefrei zugänglich sein müssen, sollten einen Eingang erhalten, der von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen tatsächlich selbstständig und ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Insbesondere bei ebenerdigen Verkaufsstätten wie Bäckereien können schwere oder schwergängige Türen trotz grundsätzlich barrierefreien Zugangs eine erhebliche praktische Zugangshürde darstellen. Daher sollte die Landesbauordnung dahingehend konkretisiert werden, dass bei geeigneten ebenerdigen Eingängen grundsätzlich automatisch öffnende Schiebetüren oder technisch und funktional gleichwertige Lösungen vorgesehen werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Selbstständige und tatsächlich nutzbare barrierefreie Eingänge ohne fremde Hilfe.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Petition richtet sich an den Landtag Rheinland-Pfalz sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere an das für das Bauordnungsrecht zuständige Ministerium. Angeregt wird eine Überprüfung und Weiterentwicklung der landesrechtlichen Vorgaben zur baulichen Barrierefreiheit mit dem Ziel, die tatsächliche selbstständige Nutzbarkeit öffentlich zugänglicher Gebäude zu verbessern. Ich bitte zudem um eine einbeziehung des Landesbehindertenbeauftragten.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja. Geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden sollte insbesondere § 51 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sowie die hierzu erlassenen technischen Baubestimmungen. Die Anforderungen an barrierefreie Zugänge sollten dahingehend konkretisiert werden, dass bei geeigneten ebenerdigen Eingängen automatisch öffnende Schiebetüren oder funktional gleichwertige Lösungen vorgesehen werden, sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss im Alltag tatsächlich funktionieren. Menschen mit Mobilitätsbehinderungen müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erreichen können. Dies entspricht dem Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf Zugänglichkeit nach Art. 9. Eine Konkretisierung der baurechtlichen Anforderungen kann bestehende Zugangshürden abbauen.