Martin Haller, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragte für die Landespolizei

 

Martin Haller

Ihr Partner für unbürokratische Hilfe

Seit 1974 gibt es in Rheinland-Pfalz die Institution des Bürgerbeauftragten. Mehr als 138 000 Petitionen wurden seither bearbeitet. Rat- und hilfesuchend können sich Menschen vertrauensvoll an mich wenden, und um Unterstützung bei der Lösung entstandener Probleme mit einer rheinland-pfälzischen Verwaltung bitten. Ziel ist, auf eine einvernehmliche Erledigung hinzuwirken. So sieht es auch das Landesgesetz vom 3. Mai 1974 über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei in der Fassung vom 8. Juli 2014 vor.

Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass ihn jede Anfrage persönlich erreicht. Er nimmt sich unabhängig und überparteilich jeder Eingabe mit Sorgfalt und Intensität an.

Als ständiger Beauftragter des Petitionsausschusses und des Landtags arbeitet er auch mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen. Bürgerinnen und Bürger haben vielfältigen Kontakt mit einer Verwaltung oder Behörde des Landes. Dabei können Situationen entstehen, in denen sich die Bürgerin oder der Bürger missverstanden oder ungerecht behandelt fühlt. Nicht immer ist die Vorgehensweise einer Verwaltung für die Bürgerin oder den Bürger nachvollziehbar. Hier sieht sich der Bürgerbeauftragte als Vermittler mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung zu finden. Seine Unterstützung ist selbstverständlich kostenlos.